Christenverfolgung weltweit

Open doors berichtet:
Christenverfolgung umfasst nicht nur staatliche Gewalt wie Inhaftierung, Folter oder Tötung, sondern auch Einschränkungen wie Arbeitsplatzverlust, Schulbildungsmangel oder Vertreibung. Open Doors sieht auch das Verbot christlicher Versammlungen, den erschwerten Bau von Kirchen oder Konversionsverbote als Verfolgung an. Der Begriff der Verfolgung ist nicht trennscharf von Diskriminierung abzugrenzen, wie auch der UNHCR feststellt. Laut der Genfer Flüchtlingskonvention stellt eine Bedrohung von Leben und Freiheit aufgrund der Religion immer eine Verfolgung dar. Die EU definiert Verfolgung als physische oder psychische Gewalt sowie diskriminierende Maßnahmen und Strafverfolgung. Open Doors betont, dass die betroffenen Christen als Menschen im Mittelpunkt stehen, unabhängig von der Terminologie.
Religionsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das jedoch weltweit oft verletzt wird, wie Artikel 18 der Menschenrechtserklärung festhält. Christen sind laut Open Doors die am stärksten verfolgte Glaubensgruppe, mit über 380 Millionen Betroffenen in 78 Ländern. Neben der Religionsfreiheit werden ihnen auch weitere Menschenrechte verwehrt, darunter Schutz vor Verhaftung, faires Verfahren und Minderheitenschutz. Die Verfolgung hat sich zunehmend von staatlicher Repression auf private Akteure wie Familien oder Dorfgemeinschaften verlagert, während staatliche Stellen oft nicht eingreifen. (https://www.opendoors.de/christenverfolgung/wann-spricht-open-doors-von-christenverfolgung).